Betriebliche Altersvorsorge: Heute schon ans Morgen gedacht?

 

Hand aufs Herz – machen Sie sich ums eigene Rentenalter Sorgen?

Verständlich, wenn ja. Tatsache ist: Trotz jahrelanger Arbeit kommt bei vielen deutschen Arbeitnehmenden zu wenig für einen entspannten und wohlverdienten Lebensabend rum. Richtige Entscheidungen für eine stabile Ruhestandsplanung gehören früh dazu, damit es sich unbeschwert auf den Herbst des Lebens zusteuern lässt. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der betrieblichen Altersvorsorge zu befassen. Fragen Sie einmal bei Ihrem Unternehmen nach! Oder noch einfacher: Wir erklären es Ihnen.
Versprochen ist versprochen!


Seit 2018 besteht in Deutschland das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches Arbeitgeber:innen in die Pflicht nimmt. Die Aufgabe: Die Förderung der Entgeltumwandlung. In der Regel beträgt diese Unterstützung 15% des Entgeltumwandlungsbetrages. Natürlich gibt es Ausnahmen bei tariflich gebundenen Arbeitgeber:innen oder bestimmten Einkommensgrößen.
Dieses Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, führt bei Angestellten zu einem erhöhten Interesse an der betrieblichen Altersvorsorge und infolgedessen zum Abschluss einer Direktversicherung im eigenen Unternehmen.


Wir rechnen es Ihnen vor:
Erika Musterfrau wandelt 100 EUR ihres Lohns (Entgelt) zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge monatlich um. Ein Betrag von + 15% = 15 EUR als verpflichtender Arbeitgeberzuschuss kommt hinzu. Sie landet damit bei einem Sparbeitrag von 115 EUR. Der Nettoaufwand in der Steuerklasse 1 beträgt ca. 60 EUR.


Sobald Arbeitgeber:innen im Unternehmen bereits betriebliche Altersversorgungen bedienen, besteht für diese die Auskunftspflicht gegenüber ihren Arbeitnehmer:innen (§4a Informationspflichtenverordnung, Betriebsrentengesetz). Die gesetzlichen Verbesserungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge schreiten seit dem Jahr 2018 rasant voran.


Ein großer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge besteht darin, dass Sie als Arbeitnehmer:in Monatsbeiträge in 2023 von bis zu 292 EUR monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei sparen. Somit schaffen Sie sich den größten Renditehebel zwischen Bruttosparbeitrag und Nettoaufwand. In einem persönlichen Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen gerne dezidiert alle Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge auf.


Wir machen Unternehmen fit für die Vorsorge
Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen wir in ihrer Planung gerne. Das Mittel der Wahl heißt: Direktversicherung. Hierbei schließt das Unternehmen einen Versicherungsvertrag mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmen ab und nimmt diese in eine klar definierte Versorgungsordnung auf. Das schafft Transparenz für Sie und Ihre Mitarbeitenden, entspricht den erforderlichen, gesetzlichen Rahmenbedingungen und hält den buchhalterischen Aufwand in Grenzen. Denn die Möglichkeiten einer digitalen Verwaltung und Beratung existieren.


Im Rahmen einer Direktversicherung bedienen Sie sich als Arbeitgeber:in eines Versicherungsunternehmens für die Ausfinanzierung und müssen die Verantwortung des Kapitalaufbaus nicht im Unternehmen vornehmen. Arbeitnehmende erhalten bei Renteneintritt vom Versorgungsträger eine lebenslange monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung. Seit 2018 sind viele gesetzliche Veränderungen in Kraft getreten, welche die Arbeitnehmer:innenrechte in puncto betrieblicher Altersvorsorge stärken. Viele Veränderungen zwingen Sie als Arbeitgeber:in zum Handeln, Informieren und Aufklären! Wir beraten Sie hier gerne und geben Ihnen einen Überblick, welche aktuelle Auswirkungen die betriebliche Altersvorsorge auch auf arbeitsrechtlicher Ebene hat.


Ging das zu schnell? Kein Problem! Die Berens & Cie. AG nimmt Ihnen als Unternehmer:in den gesamten Prozess der Planung mit etwaigen Versorgungsunternehmen ab und gibt Ihnen ein umfangreiches Verständnis über die betriebliche Altersvorsorge für Sie und Ihre Mitarbeitenden.


Sie müssen uns nur noch kontaktieren, denn: Vorsorge ist besser als Nachsorge!

 


* Die gesetzlichen Grenzen des monatlichen Freibeitrags:
<= 292 € fallen keine Sozialabgaben oder Steuern an.
> 292 € und <= 584 € fallen Sozialabgaben an. Steuern müssen keine gezahlt werden.
> 584 € Steuer- und Sozialabgaben fallen an.

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