Sorglos durchs Leben: Gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich
Die Gesundheit zählt zum höchsten Gut des Menschen. Und doch kümmern sich viele erst dann so richtig um ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden, wenn der Ernstfall bereits an die eigene Tür klopft. Wer jung ist, denkt viel mehr über die vermeintliche Unsterblichkeit nach als über die richtige Absicherung im Notfall. „Mir passiert schon nichts“, wiegt sich der eine oder andere in eine scheinbare Sicherheit. Die Älteren hingegen wissen oft, was wirklich zählt – Prävention.
Der wesentliche Unterschied zeigt sich in der richtigen Versorgung. In Deutschland sind vom Grundsatz her Angestellte gesetzlich krankenversichert. Ausnahmen bilden unter anderem höhere Einkommensgrenzen, Selbständige sowie Unternehmer:innen. Doch wer behält noch den Überblick bei all den unterschiedlichen Konditionen, Tarifen und Sonderleistungen? Und ganz wichtig in Bezug auf die gesetzliche und private Krankenversicherung stellt sich die Frage: Für wen passt welches Modell am besten?
Systemunterschiede
Die gesetzliche Krankenversicherung folgt dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, dass im Regelfall jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Monatsbeitrag zahlt, dessen Höhe sich nach dem Einkommen richtet. Dafür hat fortan jeder und jede Versicherte ein Recht auf die gleichen medizinisch notwendigen Leistungen im Krankheitsfall. Bei der privaten Krankenvollversicherung richtet sich das Leistungsspektrum an der gewählten Versicherung und den gewünschten Tarifen: Wer Wert legt auf eine Chefarztbehandlung oder Anspruch auf ein Einbettzimmer während des Krankenhausaufenthaltes erheben möchte, der kann das im Vorfeld über entsprechende Bausteine zusätzlich absichern.
Vorteile auf beiden Seiten
Wollen Sie Ihre Kinder und Ihren Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner mitversichert wissen? Problemlos möglich in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange die Familienmitglieder keinen Beruf (Ausnahme: z.B. Minijob) ausüben. Sollten sich gesetzlich motivierte Veränderungen durch neue Gesundheitsreformen ergeben, so erfolgt weitestgehend eine einheitliche Umsetzung: Denn alle gesetzlichen Krankenkassen passen sich gemäß dem Solidarprinzip derartigen Änderungen an. Solidarisch verhält sich das System auch bei der Aufnahme von Versicherten – Alter, Berufsstand oder die eigene Krankheitsvorgeschichte entscheiden nicht darüber, wer sich versichern kann und wer nicht. Und haben Sie das Gefühl, dass Ihre Krankenversicherung eine bestimmte Einzelleistung nicht abdeckt, lassen sich modular private Zusatzleistungen (in der Regel mit Gesundheitsangaben) individuell hinzubuchen.
Schwebt Ihnen hingegen eine private Krankenversicherung vor, dann stehen eine Vielzahl von individuellen Vorzügen zur Auswahl. Zuzahlungen für ein Medikament fallen je nach Tarifwahl ebenso weg wie lange Wartezeiten auf einen Termin bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Bei anfallenden Zahnbehandlungen erstattet der Versicherer in der Regel 50-100 % der Behandlungskosten. Attraktiv wird es für Mitglieder, die in einem Kalenderjahr keine medizinische Versorgungsleistung in Anspruch genommen haben. Diese erhalten üblicherweise einen Teil ihrer Beitragszahlungen zurück.
Zu beiden Modellen gesellen sich aber auch Begriffe wie Leistungssicherheit, Altersrückstellung, Beitragshöchstsatz oder Risikozuschlag und lassen schon mal gerne den eigenen Kopf rauchen. Unsicher, welche Krankenversicherung und welches Modell schlussendlich zu Ihnen passt? Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Kommen Sie zu uns, gerne schauen wir uns Ihre individuelle Situation genau an und finden die richtigen Tarife für Sie.